unsere allgemeinen geschäftsbedingungen
AGb nasima services
Allgemeine Geschäftsbedingungen
In den offerierten oder bestätigten Preisen ist die anschlussfertige Montage auf tragfähigem Untergrund inbegriffen. Ist eine normale Montage nicht möglich, werden die Kosten für die Anpassungen und/oder Sonderkonstruktionen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Im Preis nicht inbegriffen, ausser es sei explizit erwähnt, sind Elektro-Zuleitungen (230V) inklusive liefern und verlegen von Panzer- und Kunststoffrohren, Mauerdurchbrüche, Maurerarbeiten, Beschwerungssteinen, Schutzmatten und Fundamente. Allfällig notwendige Ingenieurkosten sind ebenfalls nicht inbegriffen.
Sind Transportkosten, Skyworker, Kran oder andere Hebemittel im angebotenen Preis nicht inbegriffen, werden diese bei Bedarf separat nach Aufwand verrechnet.
Bestimmung von Farbtönen und Folien
Für die Herstellung unserer Produkte verwenden wir handelsübliche Halbfabrikate aus den Standard-Angebotskatalogen diverser Anbieter. Abweichungen zu Standardprodukten (in Farbgebung oder Qualität) haben Mehrkosten zur Folge. Besonders gilt das auch für das Einfärben von Folien und die Erstellung von Digitaldrucken. Abklärungen in diesem Zusammenhang werden in Rechnung gestellt. Für das Lackieren der Metallteile verwenden wir standardmässig die RAL-Farbskala. Farbangaben mit anderen Farbskalen (z.B. Pantone) können meistens realisiert werden, sind aber mit Mehrkosten verbunden.
Aufbereitung von Daten
Vektorisierte Dateien in den Formaten .ai, .eps, .pdf sind für die Herstellung unserer Produkte erforderlich und kundenseitig anzuliefern.
Vertragliche Grundlage
Als rechtliche Basis gilt grundsätzlich das Obligationenrecht. Wir behalten das Eigentumsrecht an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Abdeckung aller Ansprüche. Der Gerichtsstand ist Wangen SZ.
Urheberrecht
An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemas, Modellen, Schablonen, Werkzeugen und Kostenvoranschlägen behalten wir das Eigentum wie auch das Urheberrecht. Die Verwendung solcher Unterlagen stellen unlauteren Wettbewerb dar und können strafbar sein (Art. 5 UWG).
Bewilligungen
Veränderungen oder Neuinstallationen von Werbeanlagen (leuchtend oder nicht leuchtend) bedürfen einer behördlichen Bewilligung (Reklamebewilligung). Diese Bewilligung holen wir auf Wunsch für Sie ein. Grundsätzlich ist aber der Kunde verantwortlich, dass die notwendigen Bewilligungen vorhanden sind. Der Arbeitsaufwand für das Erstellen von Fotomontagen und das Einholen von Bewilligungen wird separat verrechnet.
Liefertermine
Die in Offerte- und/oder Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine gelten als unverbindliche Richtlinien.
Garantie
Für unsere Produkte und die Montage gewähren wir grundsätzlich eine Garantie von 1 Jahr ab Montagedatum. Für LED-Module (ohne Konverter) gewähren wir eine Garantie von 2 Jahren. Andere Vereinbarungen müssen im Vorfeld abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.
Für das Auswechseln von defekten Produkten während der Garantiezeit verrechnen wir Ihnen die Montagearbeit und eine Anfahrtspauschale. Für das Korrigieren von fehlerhaften Montagearbeiten entstehen ihnen keine Kosten.
Gültigkeit der Offerte und Auftragsbestätigung
Die Offerte ist 90 Tage gültig. Aufträge sind erst gültig, wenn die Auftragsbestätigung vom Kunden unterschrieben ist oder der Auftrag in einer anderen Form (per Brief, per Mail oder auf einem speziellen kundeninternen Formular) erteilt wird.
Zahlungsbedingungen
Sind keine anderen Abmachungen getroffen, gelten 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Reparaturen gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum.
Informationen über die NeonThaler Werbetechnik AG
Unsere Firma besitzt die eingeschränkte Installationsbewilligung Art. 14 NIV
Unsere Fachmonteure sind im Besitz der Bewilligung zum Führen und Bedienen von Selbstfahrhebebühnen bis 3.5t
Arbeitssicherheit ist wichtig für uns, deshalb werden unsere Fachmonteure regelmässig geschult. Jährlich wird eine Sicherheits-Schulung durchgeführt.
Stand: 22.04.2020